Programm ‚Unternehmenswert Mensch‘ fördert Beratung von kleinen Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmerinnen und Unternehmer haben bisweilen das Gefühl, dass vom Land und Bund geförderte Beratungsprogramme immer eher etwas für die „Großen“ sind. Die zeitaufwändigen, komplizierten  Antragsverfahren könnten, so die gängige Auffassung,  zudem nur die Unternehmen in Angriff nehmen, die über eine gut ausgestattete Human Ressource-Abteilung verfügen.

Aber gerade in kleineren  Unternehmen steckt sehr oft eine Menge „verstecktes“ oder bisher nicht genutztes Potenzial. Für eine gründliche Bestandsaufnahme und das Herausarbeiten von zukunftsorientierten Lösungen sind in kleinen Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen knapp.

In immer kürzeren Intervallen müssen sich Unternehmen, gleichgültig in welcher Branche, neuen Herausforderungen stellen, um am Markt bestehen zu können. Hier unterscheiden sich kleine und große Unternehmen nicht. Und da setzt das Programm „Unternehmenswert Mensch“ an:

Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert:

Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.

Chancengleichheit & Diversity: Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.

Gesundheit: Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig sind, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Beschäftigte müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.

Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.

Die Beratungen bei unternehmensWert:Mensch und Unternehmenswert:Mensch Plus werden von der EU gefördert. Je nach Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. (Flyer)

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR*
  • mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
  • für NRW gilt: weniger als 10 Beschäftigte
  • mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Im unternehmerinnen forum niederrhein können wir gleich auf vier kompetente  und zertifizierte Beraterinnen verweisen:
Cläre Ahrens
Barbara Baratie,
Ursula Jockweg-Kemkes

Die Expertinnen sind gerne bereit, Ihnen diese interessante Fördermöglichkeit näher zu bringen.

Weitere Fördermittel stehen im Projekt „unternehmensWert:Mensch plus“ bereit, wenn Sie mehr Digiatlisierung ins Unternehmen integrieren möchten. Hier stehen 12 Beratungstage für Unternehmen zur Verfügung, die weniger als 250 Beschäftigte haben.

Fragen Sie gezielt nach, wenn dies Ihr Thema ist.

*Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, einen Teil von Beratungskosten erstattet zu bekommen, ist in NRW übrigens die Potenzialberatung. Hier muss zuerst über eine der Erstberatungsstellen (siehe G.I.B.-Liste ‚Niederrhein‘) ein Beratungsgutschein ausgestellt werden, der dann für eine passende Prozessberatung eingesetzt werden kann.Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Wird bei dieser Beratung ein Beratungsscheck ausgestellt, kann die darauf folgende Prozessberatung finanziell gefördert werden.